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Ihr zuverlässiger Partner im Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht sowie bei Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Postulationsfähig bei allen Amts- und Landgerichten.

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Verkehrsrecht

Unter der Rubrik Allgemeines Zivilrecht wird die Vertretung Ihrer Interessen in verschiedensten zivilrechtlichen Bereichen verstanden. Darunter fallen die Gestaltung von Verträgen bis hin zur Geltendmachung Ihrer Forderungen und Ansprüche vor Gericht sowie deren anschließende Vollstreckung. Selbstverständlich hilft die Kanzlei Franke Ihnen auch dabei, gegen Sie gerichtete ungerechtfertigte Forderungen und Ansprüche abzuwehren oder, sofern erforderlich, eine einvernehmliche Lösung für Sie mit Gläubigern im Hinblick auf den Anspruch selbst oder dessen ratenweise Tilgung zu erzielen.

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Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht unterscheidet man inhaltlich zwischen dem Individualarbeitsrecht - welches das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrifft - und dem Kollektivarbeitsrecht - welches das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite - regelt. Die Kanzlei Franke vertritt Sie hier bei Ihren eigenen Ansprüchen wie Abfindung, Lohnanspruch, Urlaubsabgeltung, Zeugniserteilung etc. oder als Firma bei Ansprüchen gegen den Arbeitnehmer.

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Familienrecht

Im Bereich des Familienrechts bildet ein Schwerpunkt das Eherecht. Dies beinhaltet sowohl die voreheliche Beratung, den Entwurf und die Überprüfung von Eheverträgen als auch das gesamte Scheidungsverfahren einschließlich Scheidungsfolge­vereinbarungen.
Weiterin gehören zum Bereich des Familienrechts Angelegenheiten des Kindschaftsrechts (z. B. Umgangsrecht, Sorgerecht etc.), Unterhaltsrecht, Vormundschafts- und Betreuungssachen.
Das Familienrecht ist ein spezielles Gebiet des Zivilrechts, dass die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten, Lebenspartnerschaften sowie der Familie gesetzlich regelt. Die Kanzlei Franke unterstützt Sie hierbei mit Einfühlungsvermögen, Erfahrung und Verhandlungsgeschick.

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Steuerrecht

Im steuerlichen Bereich berät und vertritt die Kanzlei Franke sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, insbesondere in Außen-/Betriebsprüfungsverfahren, gerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten, Einspruchs- und steuerlichen Haftungsprüfungsverfahren. Grundlegend ist ferner die Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie gerichtlichen Steuerstrafverfahren.

Die Kanzlei Franke betreut Sie rechltich sowie steuerlich bei jedem Schritt von einer Beratung bis hin zur Betreuung von Existenzgründungen.

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