Unsere Leistungen im Überblick

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Kosten

Die Abrechnung der Kosten für die anwaltliche Tätigkeit erfolgt nach den Bestimmungen des Rechtsanwalts­vergütungsgesetzes (RVG). Die einzelnen Gebühren werden dabei in der Regel auf der Grundlage des Gegenstandswertes/Streitwertes berechnet. Gerne informieren wir Sie zu diesem Punkt im Detail.

Des Weiteren ist auch die Vereinbarung einer sonstigen Vergütung – zum Beispiel eines Zeithonorars – möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Vermögenslosigkeit für die Beratung ein Beratungshilfeschein zu beantragen bzw. für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe (der Staat übernimmt die Vergütung des eigenen Anwalts und gegebenenfalls die Verfahrenskosten) zu erhalten.

Sprechen Sie uns gerne frühzeitig auf die Kostenfrage an. Wir finden auch in diesem Punkt immer eine Lösung.

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Erbrecht

Ebenso wie das Familienrecht ist auch das Erbrecht häufig von rechtlich anspruchsvollen Auseinandersetzungen gekennzeichnet. Grund ist hier hauptsächlich die gesetzliche Festlegung der Erbfolge als Universalsukzession und das Vorliegen einer Gesamthand bei mehreren Erben. Daher folgen oft auf die traurige Nachricht des Verlustes eines geliebten Angehörigen umso mehr belastende gerichtliche Auseinandersetzungen um das Erbe, die oftmals Verwandtschaften in Streitigkeiten zieht. Durch die Beauftragung der Kanzlei Franke stellen Sie sicher, dass Ihre Ziele mit dem nötigen Feingefühl aber dennoch in vollem Umfang durchgesetzt werden.

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Forderungs­management

Wir setzen Ihre Forderungen außergerichtlich, gerichtlich und im Wege der Zwangsvollstreckung durch, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können:

• außergerichtliche Durchsetzung von Forderungen
• Forderungseinzug
• gerichtliche Durchsetzung von Forderungen (Titulierung)
• Zwangsvollstreckung

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Sozialrecht

Das Sozialrecht dient der sozialen Gerechtigkeit sowie der sozialen Sicherheit und versucht, diese Ziele durch die Gewährung von Sozialleistungen durch staatliche Leistungsträger zu verwirklichen. Es wird in die Bereiche soziale Vorsorge, soziale Entschädigung, soziale Förderung und soziale Hilfe gegliedert. Das Sozialrecht regelt die Möglichkeit des Einzelnen, in bestimmten Bedarfslagen Sozialleistungen zu beanspruchen. Wichtigste Rechtsquelle des Sozialrechts ist das Sozialgesetzbuch (SGB), welches die einzelnen Bücher SGB I- XII umfasst. Dieses Rechtsgebiet umfasst u. a. Fragen zur Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, sowie Renten- und Unfallversicherung.
Die Kanzlei Franke unterstützt Sie bei der rechtlichen Überprüfung von Leistungsansprüchen gegen den Staat.

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Zivilrecht

Unter der Rubrik Allgemeines Zivilrecht wird die Vertretung Ihrer Interessen in verschiedensten zivilrechtlichen Bereichen verstanden. Darunter fallen die Gestaltung von Verträgen bis hin zur Geltendmachung Ihrer Forderungen und Ansprüche vor Gericht sowie deren anschließende Vollstreckung. Selbstverständlich hilft die Kanzlei Franke Ihnen auch dabei, gegen Sie gerichtete ungerechtfertigte Forderungen und Ansprüche abzuwehren oder, sofern erforderlich, eine einvernehmliche Lösung für Sie mit Gläubigern im Hinblick auf den Anspruch selbst oder dessen ratenweise Tilgung zu erzielen.

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Strafrecht und Ordnungs­widrigkeiten

Auf dem Gebiet des Strafrechts bietet Ihnen die Kanzlei Franke eine umfassende Verteidigung in allen Verfahrensstadien einschließlich der Strafvollstreckung an, insbesondere bei der Verteidigung vor Gericht, bei Untersuchungshaft, bei der Haftprüfung, bei der Durchsuchung, etc.
Darüber hinaus vertreten wir Sie auf dem Gebiet des Verkehrsrechts im Bußgeldverfahren (Ordnungwidrigkeiten), insbesondere bei Trunkenheitsfahrten, sonstigen Fällen der Verkehrsgefährdung und dem damit verbundenen Führerscheinentzug.
Ferner bieten wir die Vertretung der Nebenklage sowie den Zeugenbeistand an.